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12. Gesprächskreis Kartellrecht (25. Oktober 2016)

 zum Thema: „Datenpools als Bewährungsprobe des Kartellrechts

Bereits zum 12. Mal veranstaltete das Institut für Kartellrecht unter Leitung von Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale) den Gesprächskreis Kartellrecht. Thematisch bot der Vortrag „Datenpools als Bewährungsprobe des Kartellrechts“ eine exzellente Grundlage für eine ausgiebige Diskussion zu der komplexen kartellrechtlichen Behandlung von Datenpools und allgemeinen kartellrechtliche Herausforderung, die big data mit sich bringt.

Nach einer kurzen Begrüßung und Vorstellung des Vortragenden Prof. Dr. Rupprecht Podszun, der seit dem 1.10.2016 den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht innehat und neben Prof. Dr. Kersting die Stelle des Direktors des Instituts für Kartellrecht bekleidet, folgte der Vortrag des „Düsseldorfer Neulings“ zum Thema „Datenpools als Bewährungsprobe des Kartellrechts“. Die möglichen kartellrechtlichen Probleme, die durch Datenpools entstehen könnten, seien mannigfaltig und beträfen sämtliche Säulen des Kartellrechts. Dass die Horizontal-Leitlinien Aufschluss über die kartellrechtliche Behandlung von Datenpools gäben – dies konstatierte EU-Kommissarin Margrethe Vestager in einer aktuellen Rede – sei zumindest in dieser Eindimensionalität nicht anzunehmen. Das Beispiel des Poolens von Daten werfe stellvertretend für die Entwicklungen von big data auch ganz grundsätzliche kartellrechtliche Fragen auf: Sollten Wettbewerbsverhältnisse noch klassisch in horizontale, vertikale und konglomerate Verhältnisse eingeteilt werden? Sind Entry-/Acess-Lösungen adäquat oder vermindern sie nicht gerade den wettbewerblichen Anreiz?

Prof. Dr. Podszun betonte, dass Zurückhaltung hinsichtlich regulatorischer Eingriffe geboten sei. Datenpools und die damit korrelierende Datenerfassung und -analyse könnten erhebliche Effizienzen generieren, die großes Innovationspotenzial bärgen.

Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, im Rahmen derer sich die große Praxisrelevanz dieses Themas herausstellte.

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