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Forum Unternehmensrecht am 9. März 2015

Das Thema des Forums Unternehmensrecht am 09. März 2015 war die undefinedUmsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie in das deutsche Recht. Etwa 130 Vertreter aus Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft folgten der Einladung des Instituts für Kartellrecht und des Instituts für Unternehmensrecht in das Haus der Universität. Nach der Veranstaltung zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission im Januar 2014 befasste sich das Forum Unternehmensrecht damit bereits zum zweiten Mal mit der Kartellschadensersatzrichtlinie. Nachdem die Richtlinie am 25. Dezember 2014 in Kraft getreten ist, läuft derzeit die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten bis zum 27. Dezember 2016.

Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale) benannte bereits bei seiner Begrüßung die besonderen Gegebenheiten bei Kartellschadensersatzverfahren: Neben der Prägung durch eine Informationsasymmetrie zwischen Kläger und Beklagtem sind dies insbesondere die Problematik einer möglichen Schadensabwälzung sowie das Spannungsverhältnis zur öffentlich-rechtlichen Kartellrechtsdurchsetzung, vor allem in Bezug auf die Frage der Schutzbedürftigkeit von Kronzeugenprogrammen.

Erster Vortragender des Abends war Herr MinR Dr. Armin Jungbluth, der bereits als Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Europäischen Rat das Gesetzgebungsverfahren der Richtlinie begleitete und nun mit der Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie in das deutsche Recht befasst ist. Einen Schwerpunkt seines Vortrags bildete die Darstellung des Umsetzungsbedarfes. Hier ging Herr Dr. Jungbluth insbesondere auf die Themenkomplexe Passing-on-defence, Offenlegung und Akteneinsicht, gesamtschuldnerische Haftung der Kartellanten, einvernehmliche Streitbeilegung sowie Verjährung ein. Er wies darauf hin, dass die Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie außerhalb des allgemeinen Zivilprozess- und Schadensrechtes im GWB erfolgen wird.

Im Anschluss an diese Einführung in die Problematik der Umsetzung griffen Herr Dr. Makatsch und Herr Dr. Kreifels jeweils aus Sicht der Kläger und Beklagten einzelne Themenschwerpunkte auf. Herr Dr. Makatsch ist Leiter der Abteilung Kartellrecht Schadensersatz bei der Deutschen Bahn AG, Herr Dr. Thomas Kreifels Rechtsanwalt und Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer. Die beiden Vortragenden äußerten sich abwechselnd zu den Themen Offenlegung, Passing-on-defence sowie einvernehmliche Streitbeilegung. Dabei stellten sie insbesondere dar, welche Schwierigkeiten sich aus der Sicht der Praxis diesbezüglich ergeben. So sprach sich Herr Dr. Makatsch für die Ermöglichung einer „vorprozessualen Akteneinsicht“ aus, während Herr Dr. Kreifels betonte, dass der Anspruch auf Offenlegung in einem Kartellschadensersatzprozess nicht nur dem Kläger sondern auch dem Beklagten zustehe, so dass Offenlegung kein Einbahnstraße sei.

Nach den Vorträgen ergab sich wie immer eine sehr lebhafte Diskussion zwischen Vortragenden und Teilnehmern. Hier wurde insbesondere auf die Attraktivität Deutschlands als Gerichtsstandort, das Zusammenspiel von öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Kartellrechtsdurchsetzung und den Gesamtschuldnerausgleich zwischen den Kartellanten sowie das Thema der Verjährung eingegangen.

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