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Institut für Kartellrecht
Das im Jahr 2013 gegründete Düsseldorfer Institut für Kartellrecht (IKartR) dient der Forschung und Lehre sowie der Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet des Kartellrechts. Das Institut für Kartellrecht verfolgt die Aufgabe, die deutschen, europäischen und internationalen Grundlagen des Kartellrechts wissenschaftlich zu bearbeiten. Dabei sollen auch die angrenzenden Gebiete des Wirtschaftsrechts sowie die Verbindungen zu kartellrechtlichen Nachbardisziplinen in den Blick genommen werden. Im Fokus steht hierbei insbesondere die Schnittstelle zwischen Kartellrecht und Ökonomie.
Im Rahmen seiner Tätigkeit legt das Institut für Kartellrecht ein besonderes Augenmerk auf das Zusammenwirken von Kartellrechtswissenschaft und Kartellrechtspraxis. Letzteres soll für die Aus- und Weiterbildung sowie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses fruchtbar gemacht werden. Zu diesem Zwecke veranstaltet das Institut für Kartellrecht in Zusammenarbeit mit dem Institut für Unternehmensrecht die Vortragsveranstaltung Forum Unternehmensrecht sowie, unter alleiniger Verantwortlichkeit, den Düsseldorfer Gesprächskreises Kartellrecht. Renommierte Vertreter aus Rechtswissenschaft und Praxis nehmen hier im Rahmen von Vorträgen zu aktuellen kartellrechtlichen Fragen Stellung und stellen sich den sich anschließenden Diskussionen mit den Teilnehmern. Durch diese Veranstaltungen sowie durch Publikationen und Tagungen soll schließlich ein Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion im Kartellrecht geleistet werden.